VR-Computercheck - Anbieterwechsel

Von der VR-NetWorld zu CORONIC

Was ist zu tun?
Zum Jahresende 2024 ist der Vertrag zur Nutzung des VR-Computerchecks zwischen der VR-NetWorld und uns als Hersteller des Produktes ausgelaufen. Das betrifft alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, denn der VR-Computercheck war seit Jahren automatisch im Angebot der VR-NetWorld enthalten und in die Webseiten integriert. Um den Computercheck rechtlich ab dem 1. Januar 2025 weiter nutzen zu können, müssen Sie den VR-Computercheck bei der Firma CORONIC beauftragen. Rein technisch und bezüglich der Einbindung in die webBank ändert sich für die Bank und Ihre Endkunden nichts. Wie all die Jahre zuvor sorgt CORONIC weiter für das reibungslose Funktionieren und den Support des VR-Computerchecks.

Keine Kosten durch den Wechsel in 2025
Da die technische Umstellung auf das neue CMS #webbank erst schrittweise im Verlauf des Jahres 2025 vollzogen werden kann, ist der VR-Computercheck für das ganze Jahr 2025 kostenfrei verfügbar. Erst ab dem Jahr 2026 fallen individuelle Kosten für jede Bank an. Die Laufzeit der Beauftragung beträgt ein Jahr, die Kündigungsfrist einen Monat zum Jahresende, so dass Sie nach einer Beauftragung noch bis November 2025 folgenlos kündigen können.

Alles klar bei Regulatorik und Datenschutz
Da eine Beauftragung oft ein zeit- und arbeitsaufwendiger Prozess ist, möchten wir Sie dabei so gut es geht unterstützen. Hier schon einmal vorab die wichtigsten Eckpunkte.

  • Der Computercheck bleibt als Modul vollständig in das CMS der VR-NetWorld integriert.
  • Es werden keine personenbezogenen Daten beim Hersteller Coronic verarbeitet. Daher keine Einschränkungen durch den Datenschutz. Weiterhin kein OptIn.
  • Der Computercheck kann regulatorisch „wie eine normale Internetseite bewertet werden“. Keine Auslagerung. Kein Neu-Produkt-Prozess. Keine Berücksichtigung Product Oversight and Governance (POG).
  • Angebot und Nutzungsbedingungen inkl. DORA-Ergänzung senden wir per Email zu.
  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWADO sieht beim Einsatz des Computerchecks für VR-Banken keine Notwendigkeit eines Neu-Produkt-Prozesses.

Weiterführende Links:
www.coronic.de/visor (Produktseite)
www.coronic.de/vrinfos (Stellungnahme der AWADO, Vorstandsvorlage, weitere Infos)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit direkt an uns: Katrin Steffens, 0431 530 237-13, katrin.steffens (at) coronic.de