Was ist zu tun?
Sie müssen zum Jahreswechsel 2025 den VR-Computercheck bei der Firma CORONIC beauftragen. Formal ist dann CORONIC Anbieter des Produktes und nicht mehr die VR-NetWorld GmbH. Dieser formale Anbieterwechsel ist notwendig, weil der Vertrag der VR-NetWorld mit CORONIC zum Jahresende 2024 ausläuft. Rein technisch und bezüglich der Einbindung in die webBank ändert sich für die Bank und Ihre Endkunden nichts. Wie all die Jahre zuvor sorgt CORONIC weiter für das reibungslose Funktionieren und den Support des VR-Computerchecks.
Keine Kosten durch den Wechsel in 2025
Da die technische Umstellung auf das neue CMS #webbank erst schrittweise im Verlauf des Jahres 2025 vollzogen werden kann, ist der VR-Computercheck für das ganze Jahr 2025 kostenfrei verfügbar. Erst ab dem Jahr 2026 fallen individuelle Kosten für jede Bank an. Die Laufzeit der Beauftragung beträgt ein Jahr, die Kündigungsfrist einen Monat zum Jahresende, so dass Sie nach einer Beauftragung noch bis November 2025 folgenlos kündigen können.
Alles klar bei Regulatorik und Datenschutz
Da eine Beauftragung oft ein zeit- und arbeitsaufwendiger Prozess ist, möchten wir Sie dabei so gut es geht unterstützen. Hier schon einmal vorab die wichtigsten Eckpunkte.
Weiterführende Links:
www.coronic.de/visor (Produktseite)
www.coronic.de/vrinfos (Vorstandsvorlage, Datenschutzunterlagen, weitere Infos)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit direkt an uns: Katrin Steffens, 0431 530 237-13, katrin.steffens (at) coronic.de