Überweisen mit der Unterschrift auf dem eigenen Smartphone

Früher gab es PIN und TAN zum Online-Banking und damit war das Menü auch schon vollständig. Inzwischen können wir auch mit Fingerabdruck und FaceID überweisen oder eine Anmeldung im Banking durchführen. Was aber spricht dagegen, die gute alte, analoge Unterschrift auf dem Smartphone wiederzubeleben? Da das Display groß genug ist, sollte es kein Problem sein mit dem Finger darauf zu unterschreiben. Als Teil der Produktgruppe SIGN hat CORONIC jetzt die händische Unterschrift auf dem Smartphone als PSD2-konformen Faktor für Authentifizierungsprozesse im Internet eingeführt.

Dabei wird die Unterschrift als digitales Bild mit den Hardwarekomponenten des Smartphones signiert und erlangt somit formal den Rang eines RTS-konformen Besitzfaktors. Dennoch kann man die Unterschrift einsehen und im Schadensfall für den rechtlichen Nachweis als Verhaltens-Faktor (Inhärenz) verwenden. Auch bei Risikoüberweisungen, hohen Beträgen oder Beträgen ins nichteuropäische Ausland bietet sich die Unterschrift als zusätzliches Sicherheitsmerkmal an. Der Kunde hat gelernt, dass unterschreiben wichtig ist und dass er per Unterschrift aktiv seine Zustimmung gibt. Auch im Falle eines Falles kann ein Trojaner vielleicht die TAN manipulieren, sicher aber nicht die Unterschrift des Kunden. CORONIC bietet die analoge Unterschrift auf dem Smartgerät in seiner Authentifizierungs-App SIGN an und liefert natürlich auch eine separate Bibliothek zum Aufrüsten von bestehenden Apps und Anwendungen.

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